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Gebührenordnung wird angepasst

Die Neufassung der Gebührenordnung auf Bundesebene macht auch Anpassungen auf Landesebene notwendig. Die DTU finanziert sich in Zukunft aus den drei Säulen Startpässe, Mitglieder und Tageslizenzen, diesem Modell haben (bislang) 15 der 16 Landesverbände zugestimmt. Für den BWTV bedeutet dies eine Moderate Erhöhung der Startpassgebühren von 40 auf 45 Euro sowie die Einführung eines Mitgliedsbeitrags [...]

Die Neufassung der Gebührenordnung auf Bundesebene macht auch Anpassungen auf Landesebene notwendig. Die DTU finanziert sich in Zukunft aus den drei Säulen Startpässe, Mitglieder und Tageslizenzen, diesem Modell haben (bislang) 15 der 16 Landesverbände zugestimmt.

Für den BWTV bedeutet dies eine Moderate Erhöhung der Startpassgebühren von 40 auf 45 Euro sowie die Einführung eines Mitgliedsbeitrags von 6 Euro für Nicht-Startpassinhaber in Vereinen, die anhand der sogenannten B-Meldung an die Sportbünde abgerechnet werden. Die Veranstalterabgaben für die über 50 Veranstaltungen im Land bleiben unverändert.

Die komplette Gebührenordnung des BWTV können Sie hier als PDF herunterladen.