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/// News /// 26.06.2020

Weitere Erleichterungen für den Sportbetrieb

In der von 1. Juli ab gültigen neuen „Corona-Verordnung Sport“ der Landesregierung gibt es etliche Erleichterungen für den Sportbetrieb. So wird die Gruppengröße im Training auf 20 erhöht, es darf unter bestimmten Umständen von der Abstandsregel abgewichen werden und es werden Wettkämpfe bis zu 100 Personen erlaubt.

Ab 1. Juli sind kleinere Wettkämpfe mit bis zu 100 Personen wieder erlaubt. (Foto: Verena Scholl)

In der neuen Corona-Verordnung Sport für Baden-Württember steht, es „darf von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen erfordern“. Die Trainingsgruppen sollen nicht durchgemischt werden und maximal 20 Personen umfassen. Neben Hygiene- und Dokumentationspflichten gelten weiterhin auch die Zutritts- und Teilnahmeverbote aus der generellen Corona-Verordnung.  Auch Wettkämpfe dürfen wieder ausgetragen werden – mit maximal 100 Sportlerinnen und Sportlern pro Wettbewerb. Vom 1. August an (und bis einschließlich 31. Oktober) werden dann insgesamt maximal 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer zu einem Wettbewerb zugelassen.

Das ist neu:

  • In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
  • In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (zum Beispiel Ringen und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
  • Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig.
  • Untersagt sind allerdings bis einschließlich 31. Juli Veranstaltungen mit mehr als 100 Sportlerinnen und Sportlern und mehr als 100 Zuschauerinnen und Zuschauern. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer kann unter bestimmten Bedingungen auf 250 erhöht werden.
  • Vom 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 sind Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern erlaubt (die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern ist dem Veranstalter freigestellt).
  • Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
  • Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.

Hier geht es direkt zur Verordnung der Landesregierung.