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Wiedereinstieg ins Triathlontraining
Nach den neuesten Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen wird ab kommender Woche das Sporttreiben im Verein wieder gestattet – unter Auflagen und Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln.
Der BWTV hat ein Konzept erarbeitet, das entsprechende Vorgaben für das Triathlontraining im Verein enthält und den Verantwortlichen im Verein und der Abteilung als Vorlage und Leitlinie für die Umsetzung vor Ort dienen soll.
Grundlage des Konzepts sind die aktuellen Vorgaben der Behörden sowie die „10 Leitplanken“ des DOSB. Das Konzept bietet lediglich einen Leitfaden und Hilfestellung für Vereine, um das Training wieder aufnehmen zu können. Es besteht auch bei Einhaltung aller Regeln ein Restrisiko und jeder Sportler und Betreuer muss eigenverantwortlich über die Teilnahme entscheiden. Vor Nutzung von Trainingsanlagen sind selbstverständlich außerdem die Vorgaben der Kommunen sowie die Genehmigungen der Betreiber (z.B. Hauptverein, Stadt, Stadtwerke, etc.) einzuholen.
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten vom 10. Mai 2020 sowie Fragen und Antworten zu den Lockerungen ab 11. Mai finden sich unter HIER.
Der BWTV hofft, mit dem Konzept einen Beitrag zur Wiederaufnahme des Triathlontrainings im Verein leisten zu können, wünscht viel Erfolg bei der Umsetzung und Freude beim Wiedersehen der Vereins- und Trainingskollegen!
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