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Rennräder mit Scheibenbremsen nicht zugelassen
BWTV Präsidium bestätigt die geltende Regelung
Das Präsidium des BWTV hat sich intensiv mit dem Thema „Rennräder mit Scheibenbremsen“ beschäftigt und ist zu dem Schluss gekommen, hier keine Sonderregelung zu erlassen sondern der Sportordnung (und dem darin enthaltenen Verweis auf die ITU/UCI-Regelung) zu folgen. In Abweichung von der ITU-Regelung werden MTB’s Cross- und Trekkingräder mit Scheibenbremsen bei Rennen mit Windschattenverbot zugelassen.
Nach Informationen des Präsidiums ist ein Hintergrund des Verbots der Scheibenbremsen durch die UCI der Sicherheitsaspekt. Die Bremsscheiben haben scharfe Ränder und stellen damit (ähnlich wie die Messerspeichen und nicht verschlossene Lenkerrohre) eine potentielle Verletzungsgefahr für den Fahrer und andere in einen möglichen Sturz verwickelte Athleten dar.
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